Eigentümer von Wohngebäuden, die knapp außerhalb des Tagschutzgebietes bzw. des Nachtschutzgebietes nach der Änderungsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf vom 09. November 2005 in der Fassung vom Mai 2007 liegen, können versuchen, per Einzelgutachten das Erfordernis der Durchführung baulicher Schallschutzmaßnahmen nachzuweisen. Das zum Download bereitgestellte Merkblatt "Einzelfallprüfung" informiert Sie über wichtige Anforderungen an das Prüfverfahren, beantwortet unter anderem Fragen zur Kostenübernahme und gibt Hinweise zu Firmen, die einschlägige Erfahrungen für schalltechnische Berechnungen besitzen.
Das Merkblatt "Einzelfallprüfung" können Sie in der Infothek herunterladen.