Aufgrund seiner stadtnahen Lage ist das Thema Fluglärm von besonderer Bedeutung für den Flughafen Düsseldorf und natürlich auch für seine Nachbarn. Für Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen stellt die Flughafengesellschaft erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Nach den derzeit geltenden Betriebsgenehmigungen vom 20.September 2000, modifiziert am 5. Juni 2003, und vom 9. November 2005 gibt es insgesamt fünf verschiedene Programme:
Lärmschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet
bauliche Lärmschutzmaßnahmen im Wohnbereich für alle Wohnimmobilien innerhalb des Tagschutzgebietes, die bis zum 4. März 1974 erbaut bzw. baurechtlich genehmigt wurden
Lärmschutzmaßnahmen im Nachtschutzgebiet
bauliche Lärmschutzmaßnahmen sowie schallgedämmte Belüftungsanlagen in den Schlafräumen für alle Wohnimmobilien innerhalb des Nachtschutzgebietes, die bis zum 4. März 1974 erbaut bzw. baurechtlich genehmigt wurden
Lärmschutzmaßnahmen im erweiterten Nachtschutzgebiet*
schallgedämmte Belüftungsanlagen in den Schlafräumen für alle Wohnimmobilien innerhalb des erweiterten Nachtschutzgebietes, die bis zum 9. November 2005 erbaut bzw. baurechtlich genehmigt wurden
Außenwohnbereichsentschädigung
zwei Prozent des Verkehrswertes von Immobilien, die bis zum 4. März 1974 erbaut bzw. baurechtlich genehmigt wurden. Dabei ist es ausreichend wenn der Außenwohnbereich von der Konturengrenze lediglich angeschnitten wird. Der Verkehrswert wird durch unabhängige Gutacherausschüsse der Stadt Düsseldorf bzw. der Stadt Ratingen ermittelt. Die Kosten für die Gutachten trägt der Flughafen.
Instandhaltungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis
quadratmeterbezogene Renovierungspauschale für bereits vom Flughafen bezuschusste Gebäude, die innerhalb der Instandhaltungszone und die vor dem 4. März 1974 erbaut bzw. baurechtlich genehmigt wurden. Die erneut zu bezuschussenden Fenster müssen älter als 20 Jahre sein.
*nur in Genehmigung vom 9. November 2005
In unserer Lärmschutzbroschüre, die wir Ihnen als PDF zum Download anbieten, finden Sie umfassende Informationen zu unserem aktuellen Schallschutzprogramm. Sie können sich die Lärmschutzbroschüre in der
Infothek herunterladen.
Weitere Details finden Sie in den Kapiteln „Lärmschutzleistungen nach Genehmigung vom 20. September 2000 in der Fassung vom 5. Juni 2003“ und „Lärmschutzleistungen nach Genehmigung vom 9. November 2005“.
Bitte prüfen Sie anhand der
Straßenlisten, welche Ansprüche auf Lärmschutz- und Entschädigungsleistungen Sie haben!